Corona-Pandemie: Regeln für den Umgang auf dem Vereinsgelände

Corona-Pandemie: Regeln für den Umgang auf dem Vereinsgelände

Liebe Vereinskameraden,

Corona verlang uns einiges ab! Im Folgenden erhaltet ihr nochmal eine Zusammenfassung der verschiedenen Beschlüsse und Verordnungen, soweit sie nach unserer Meinung, dass Vereinsleben des LSV betreffen. Verhaltet euch weiter vorbildlich und achtet auf eure Mitmenschen.

  1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte:

Alle Veranstaltungen, Zusammenkünfte und sonstige Aktivitäten, die den Lübecker Segler Verein von 1885 betreffen, sind bis auf weiteres abgesagt.

  1. Arbeitsdienste:

Terminierte Gruppen-Arbeitsdienste sind bis auf weiteres abgesagt. Notwendige Arbeitsdienste zur Erhaltung unserer Gebäude und Anlagen, bei denen die geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung eingehalten werden (nicht mehr als 2 Personen oder Mitglieder der Hausgemeinschaft, Abstand halten) sind möglich. Die Mitglieder sind angehalten die Verantwortlichen im Vorstand proaktiv anzusprechen und nach solchen Arbeitsdiensten zu fragen.

  1. Reparaturarbeiten an Booten:

Wenn ein Yachteigner einen gewerblichen Handwerksbetrieb beauftragt hat, Reparaturarbeiten an seinem Schiff zu machen, dann ist das erlaubt unter Einhaltung der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung, jedoch nicht auf dem Parkplatz/Gelände Schanzenberg. In Lübeck nur in Absprache mit dem Bootshauswart.

  1. Auslagern und Kranen von Booten:

Gemäß der Landesverordnung SH sind ab sofort alle Aktivitäten auf unseren Vereinsgeländen, und somit auch das Ein- und Auskranen untersagt. Damit entfallen auch, bis auf weiteres, individuelle Möglichkeiten zur Auslagerung im Bootshaus Lübeck.

  1. Benutzung der Vereinsanlagen:

Das Gelände wasserseitig vom Wanderweg mit den Steganlagen, dem Kran und dem „Fischereihafen“ ist, nach der Verordnung der LRSH für Sportstätten, gesperrt.

  1. Zugang zu den Häusern Schanzenberg:

Unter Einhaltung der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung (nicht mehr als 2 Personen oder Mitglieder der Hausgemeinschaft, Abstand halten) ist der Zugang zu den privat genutzten Häusern möglich. Das Verbot der Beherbergung gilt für alle touristischen Zwecke.

  1. Benutzung der Spielplätze:

Weiterhin werden, aufgrund der Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein, auf den Spielplätzen keine Schaukeln aufgehängt. Die Spielgeräte und Spielplätze sind bis auf weiteres gesperrt. 

  1. Benutzung des Vereinsgeländes in Lübeck:

Für das Vereinsgelände in Lübeck gilt ein allgemeines Aufenthaltsverbot mit folgenden Ausnahmen: 

  • Mitglieder von Wassersportvereinen dürfen bei unabdingbaren Notwendigkeiten zu Ihrem Schiff, um wichtigen Sachen zu holen oder die allgemeine Sicherheit auf dem Vereinsgelände sicher zu stellen.
  • Der Vorstand hat sicherzustellen, dass nicht mehr als 5 Personen auf dem Vereins- Gelände sich befinden.
  • Der Vorstand hat sicherzustellen, dass kein Vereinsmitglied aus anderen Bundesländern das Gelände betritt.
  • Der Vorstand hat sicherzustellen, dass keine Übernachtungen auf den Booten stattfinden.
  1. Bekanntmachungen:

Über den Newsletter und teilweise auch über Aushänge an den Infotafeln werden wir über die neuesten Entwicklungen für unseren Verein informieren. Der Vorstand ist über die bekannten Kanäle zu erreichen. Änderungen der Maßnahmen werden ebenfalls per Newsletter und Aushänge bekanntgeben.

Mit sportlichem Gruß 

Ole Assmann (2. Vorsitzender) 

Lübecker Segler-Verein von 1885 e.V. 

Wakenitzufer 9 • 23564 Lübeck 

www.lsv-von-1885.de 

4. April 2020  Allgemein