Neuer RZ-Antrag für alle Boote erforderlich

Neuer RZ-Antrag für alle Boote erforderlich

Für alle Boote, die auf dem Ratzeburger See genutzt werden, muss zur Saison 2025 ein neuer Antrag auf privatrechtliche Benutzungserlaubnis gestellt werden. Alle bisherigen „Plaketten“ verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Für Mitglieder des LSV müssen die Anträge bei Wolfgang Marin (marin@lsv-von-1885.de) eingereicht werden. Die Gebühren werden durch den LSV eingezogen und an den Landkreis weitergegeben. Bitte reicht die Anträge nicht beim Landkreis ein und leistet keine eigenständigen Zahlungen an den Landkreis!

Bis Ende Februar 2025 müssen folgende Unterlagen bei Wolfgang Marin (marin@lsv-von-1885.de) digital eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung einer privatrechtlichen Nutzungserlaubnis inklusive der beiliegenden und unterschriebenen Datenschutzerklärung (zwei Unterschriften erforderlich)
  • Scan / Photo / Kopie des Segelscheins (Sportbootführerschein Binnen Segeln, Sportsegelschein, Jüngstensegelschein oder Segelgrundschein)
  • Scan / Photo / Kopie mit Bestätigung über bestehende Haftpflichtversicherung für das Boot

Sollte das digitale Einreichen nicht möglich sein, können die Unterlagen auch postalisch an Wolfgang Marin, Föhrenweg 10, 22335 Hamburg gesandt werden.

Bitte beachtet, dass für Elektromotoren zusätzlich zur privatrechtlichen Benutzungserlaubnis des Bootes auch eine Ausnahme nach Landeswasserrecht (wasserrechtliche Genehmigung, Antrag) zu beantragen ist.

Bitte informiert euch zudem vor Beginn der neuen Saison über die geänderten Regelungen für das Befahren des Ratzeburger Sees.

30. Dezember 2024  Allgemein